Umwelt. Wasser. Planung.
Unsere Leistungen
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Leistungen
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist ein zentrales Instrument der Eingriffsregelung im Naturschutz. Er dokumentiert und bewertet die Auswirkungen eines Vorhabens auf Natur und Landschaft und legt Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen fest.
Ziel ist es, Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nachvollziehbar darzustellen und rechtssicher zu kompensieren. Der LBP ist damit häufig Bestandteil von Genehmigungs-, Planfeststellungsverfahren
sowie Bauvorhaben im Außenbereich und wird von den zuständigen Fachbehörden geprüft.
SLT-Ingenieure erstellt den erforderlichen landschaftspflegerischen Begleitplan für Ihr Vorhaben.
Unsere Leistungen im Bereich landschaftspflegerischer Begleitplanung
SLT-Ingenieure deckt den gesamten Prozess der erstellung eines LBP ab – von der Bestandsaufnahme/ Biotoptypenkartierung bis zur Abstimmung mit den Behörden.
1. Bestandsaufnahme und Datengrundlage
- Erfassung und Bewertung der Ausgangssituation von Natur und Landschaft
- Auswertung vorhandener Fachdaten, Karten und Schutzgebietsverordnungen
- Einbindung vorhandener Gutachten (z. B. artenschutzrechtliche Bewertungen, Gewässergutachten)
- Dokumentation in übersichtlichen Karten und Plänen
2. Ermittlung und Bewertung der Eingriffe
- Analytische Darstellung der projektbedingten Auswirkungen auf Schutzgüter
- Bewertung nach gängigen naturschutzfachlichen und rechtlichen Kriterien
- Transparente Eingriffs- und Wirkungsanalyse als Grundlage für Entscheidungen
3. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
- Entwicklung von vermeidenden und verringernden Maßnahmen bereits in der Planung
- Optimierung der Trassen, Bauweisen und Bauabläufe im Hinblick auf Natur und Landschaft
- Abstimmung mit Objekt- und Fachplanern zur integrativen Lösungsfindung
4. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Konzeption von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß Eingriffsregelung
- Entwicklung maßgeschneiderter landschaftspflegerischer Maßnahmen (z. B. Gewässerrenaturierung, Gehölzpflanzungen, Extensivierung von Nutzflächen)
- Ausarbeitung von Pflege- und Entwicklungszielen
- Flächenbedarfsermittlung und Bilanzierung
5. Darstellung und Dokumentation
- Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans mit Textteil und kartographischer Darstellung
- Übersichtliche Pläne der Eingriffs- und Ausgleichsflächen
- Nachvollziehbare Tabellen und Bilanzierungen
6. Abstimmung mit Behörden und Fachbeteiligten
- Fachliche Begleitung in Behörden- und Abstimmungsterminen
- Koordination mit Naturschutz-, Wasser- und Planfeststellungsbehörden
- Laufende Anpassung des LPB an Planungsfortschritte
Formulierungen, die auf die Notwendigkeit eines LBP hindeuten:
- Beispielsweise beim Bauantrag: „Eingriffsbilanzierung in Form eines LBP (Landschaftspflegerischer Begleitplan).“
- Beispielsweise beim Bau-Turbo-Antrag: „Es ist nachzuweisen, welcher Eingriff in Natur und Landschaft mit dem Vorhaben verbunden ist durch welche Maßnahmen dieser bilanziell ausgeglichen werden soll.“
